Kosten
Die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen werden von privaten Krankenkassen, vielen Zusatzversicherungen sowie von der Beihilfe für Beamte und der Postbeamtenkrankenkasse ganz oder teilweise übernommen.
Bitte informieren Sie sich vor der Behandlung bei Ihrer Kasse, in welchem Umfang Leistungen übernommen werden.
Für Privatversicherte, Beamte und Patienten mit Zusatzversicherung:
Meine Honorare werden gemäß Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH - Höchstsatz) berechnet.
Sie bekommen eine Rechnung, die innerhalb von 14 Tagen zu erstatten ist, unabhängig vom Erstattungsverhalten Ihrer Krankenkasse.
Das Patientenrechtegesetz verpflichtet mich, Sie darüber aufzuklären, dass möglicherweise nicht der gesamte Rechnungsbetrag erstattet wird.
Für gesetzlich Versicherte ohne Zusatzversicherung:
Die Kosten pro Behandlungsstunde á 60 Minuten belaufen sich zurzeit auf
Euro 90,-, unabhängig vom gewählten Therapieverfahren.
Wichtiger Hinweis für alle Patienten:
Vereinbarte Termine, die ohne vorherige Absage nicht eingehalten werden, muss ich mit dem vollen Stundensatz in Rechnung stellen!
Für Termine, die nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, muss ich ein Ausfallhonorar von € 45,- berechnen, da ich so kurzfristig abgesagte Termine i.d.R. nicht neu vergeben kann.
Telefonische Beratungen werden mit der entsprechenden GebüH-Ziffer bzw. nach dem o.g. Stundensatz minutengenau abgerechnet.